Öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplans 2026
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau für das Wirtschaftsjahr 2026 wurde am 20.04.2026 beschlossen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Sigmaringen) hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die Kreditaufnahmen wie folgt genehmigt:
Kreditaufnahmen für Investitionen: Teilbetrag in Höhe von 2.633.722 EUR
Verpflichtungsermächtigungen (kreditfinanziert): 5.750.000 EUR
Höchstbetrag der Kassenkredite: 700.000 EUR
Der Wirtschaftsplan und seine Anlagen liegen gemäß § 18 GKZ in Verbindung mit § 81 Abs. 3 GemO an 7 Werktagen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Auslegungszeitraum: Vom 26.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026.
Ort der Auslegung: Zweckverband Heubergwasserversorgung r. d. D., Conradin-Kreutzer-Straße 35, 88605 Meßkirch
Öffnungszeiten: Die Einsichtnahme ist während der regulären Dienststunden von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr möglich.
20.05.2026, Meßkirch
Mario Droxner/ Geschäftsführer


