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Öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplans 2026

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau für das Wirtschaftsjahr 2026 wurde am 20.04.2026 beschlossen.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Sigmaringen) hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die Kreditaufnahmen wie folgt genehmigt:

 

  • Kreditaufnahmen für Investitionen: Teilbetrag in Höhe von 2.633.722 EUR

  • Verpflichtungsermächtigungen (kreditfinanziert): 5.750.000 EUR

  • Höchstbetrag der Kassenkredite: 700.000 EUR

 

Der Wirtschaftsplan und seine Anlagen liegen gemäß § 18 GKZ in Verbindung mit § 81 Abs. 3 GemO an 7 Werktagen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Auslegungszeitraum: Vom 26.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026.

Ort der Auslegung: Zweckverband Heubergwasserversorgung r. d. D., Conradin-Kreutzer-Straße 35, 88605 Meßkirch 

Öffnungszeiten: Die Einsichtnahme ist während der regulären Dienststunden von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr möglich.

20.05.2026, Meßkirch         

Mario Droxner/ Geschäftsführer